Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber dazu, dass alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung erhalten (siehe § 14 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung).
Die Beratung soll über die gesundheitsgefährdende Wirkung von Staub aufklären und dabei helfen, berufsbedingten Atemwegserkrankungen vorzubeugen und Arbeitsplätze menschengerecht zu gestalten